Einflüge in freigabepflichtige Lufträume
Den meisten Sichtflugpiloten dürften die von Wien Information ausgeübten Dienste vertraut sein, die der Sicherheit der Luftfahrt dienen. Eine weitere Steigerung dieser Sicherheit ergibt sich aus einem Umstand, der eigentlich gar nicht existieren dürfte.
Die Einteilung der Lufträume in freigabepflichtige und unkontrollierte Lufträume ist präzise festgelegt. Nichtsdestotrotz kommt es nach wie vor zu Fällen, in denen unkontrollierte Flüge ohne Freigabe in den freigabepflichtigen Luftraum einfliegen und dadurch die Flugsicherheit erheblich gefährden könnten. Da in Österreich eine umfangreiche Transponderpflicht existiert, sind mittlerweile fast alle Flugzeuge ab einer gewissen Höhe mittels Radar sichtbar. Dies ermöglicht die Erkennung, wenn ein unkontrollierter Flug in freigabepflichtigen Luftraum einfliegt und schafft die Voraussetzung zum unmittelbaren Handeln. Das kann sich auf Hinweise an den Piloten – sofern man mit diesem in Sprechfunkkontakt steht – erstrecken, beziehungsweise erhält der zuständige Kontrollsektor eine Warnung, damit kontrollierter Flugverkehr gegebenenfalls entsprechend geschützt werden kann.

Im Jahr 2016 betrug die gemeldete Anzahl von gesichteten – weil am Radar sichtbar und bemerkt – unerlaubten Einflügen in freigabepflichtigen Luftraum über 300; in früheren Jahren waren es sogar noch mehr. Viele potenzielle Einflüge werden vom FIS-Personal auf FIC und TFI zudem durch eine proaktive Arbeitsweise bereits vor der tatsächlichen Luftraumverletzung erkannt und entschärft, beziehungsweise werden bei einem tatsächlichen Einflug alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet um das ATM-System „safe“ zu halten.

Trotz dieser informellen und unverbindlichen Unterstützung seitens Wien Information bleibt die gesetzliche Lage eindeutig: Es ist immer der verantwortliche Pilot, dem es obliegt, freigabepflichtigem Luftraum selbstständig fernzubleiben, sofern er keine Freigabe dafür erhalten hat. Um das Sicherheitsrisiko unerlaubter Einflüge zu minimieren, bitten wir Sie sich vor Ihren Flügen ausreichende Informationen einzuholen. In der mittlerweile digital erhältlichen Luftfahrkarte ICAO 1:500 000 finden Sie die eingezeichneten Lufträume. Hier gelangen Sie zum Download.
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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