Drohnen-Betrieb ohne Bewilligung in der Kategorie „Open“: Übergangsregeln für bestehende Drohnen verlängert
Besonders im Hobby-Bereich ist das Fliegen mit Drohnen ohne Bewilligung in der Kategorie „Open“ sehr beliebt. In vielen Fällen reicht die Registrierung des Drohnenbetreibers sowie die Absolvierung des „Drohnenführerscheins“ aus, um das Gerät in Betrieb nehmen zu können. Beides online verfügbar unter www.dronespace.at.
Die am Markt verfügbaren Drohnen unterscheiden sich durch ihr Gewicht, ihre Leistung und auch ihre Optik. Viele dieser Parameter wurden lange Zeit für die Kategorisierung der Drohnen verwendet. Mit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) Ende 2020 wurde festgelegt, dass ab Anfang 2023 alle neu auf den Markt gebrachten Drohnen für den Betrieb in der „Open“ Kategorie über eine CE-Klassifizierung verfügen müssen, die bereits die genaue Kategorisierung der Drohne angibt. So soll das Fliegen mit Drohnen noch sicherer und einfacher werden.

Allerdings sind derzeit noch keine Drohnen mit dem notwendigen und korrekten CE-Kennzeichen in Europa verfügbar. Unter anderem hat das mit der Entwicklung der dafür notwendigen Industriestandards zu tun, die mehr Zeit in Anspruch nimmt, als erwartet.
 
Aus diesem Grund wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Übergangsfrist jetzt bis Ende 2023 verlängert. Dadurch können die derzeit verfügbaren und bereits erworbenen Geräte ein weiteres Jahr lang analog zu Geräten mit CE-Kennzeichnung genutzt werden.
 
Viele Drohnenbesitzer:innen haben aber natürlich Bedenken, was passiert, wenn die vorgesehene Übergangsfrist vorbei ist.
 
Für Besitzer:innen von kleinen Drohnen ohne CE-Klassifizierung mit einem maximalen Abfluggewicht von 250 Gramm ändert isch nichts: Diese Drohnen können auch nach Ablauf der Übergangsfrist im vollen Umfang weiter genutzt werden. Drohnen in dieser Gewichtsklasse können also auch 2024 an den meisten Orten sofort nach der Registrierung problemlos betrieben und von jedem gesteuert werden, der sich mit dem Betriebshandbuch auseinandergesetzt hat.
 
Auch Besitzer:innen größerer Drohnen ohne CE-Klassifizierung müssen ihre Drohne nach 2023 nicht entsorgen – denn auch diese Geräte können weiter genutzt werden: Alle Drohnen mit maximalem Abfluggewicht bis 25 kg ohne CE-Klassifizierung können weiterhin in der Kategorie A3 betrieben werden. Das bedeutet, im Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten und die Drohne darf mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden.
 
Zusätzlich zu den bereits gesetzten Schritten berät die EU-Kommission derzeit über die Möglichkeiten einer nachträglichen CE-Klassifizierung, beispielsweise über ein Software-Update. Damit wird die uneingeschränkte Nutzung von schon im Umlauf befindlichen Drohnen über die Übergangsfrist hinaus gesichert.
 
Aktuelle Updates sowie alle weiteren Informationen zum Betrieb von Drohnen mit und ohne CE-Klassifizierung in der Kategorie „Open“ finden Sie unter www.dronespace.at/open.
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