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Übersiedlung Austro Control Unternehmenszentrale - die wichtigsten Informationen
In den kommenden Wochen übersiedelt die Austro Control Unternehmenszentrale temporär in den IZD Tower in 1220 Wien. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.
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Austro Control entwickelt innovative Anflugverfahren
Mit neuen Anflugverfahren, sogenannten LPV-Verfahren (Localizer Performance with Vertical Guidance), entsteht eine kostengünstige Alternative zu ILS-Systemen. Austro Control ist bei der Entwicklung dieser Verfahren Vorreiter in Europa.
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Übergangsbestimmungen für Kunst- und Schleppflugausbildungen – Kunstflug NEU
Mit Einführung der „Aircrew Regulation“ ist die Erlangung der Berechtigungen „Kunstflug“ sowie „Schleppflug“ erstmals einheitlich auf europäischer Ebene geregelt. Die Opt-out Bestimmungen lassen es zu, dass bis zum 8.4.2018 diese Berechtigungen noch gemäß nationalen Bestimmungen geschult und erworben werden können.
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B2L und L Wartungslizenzen
Seitens EASA wurde im Rahmen der Veröffentlichung der Opinion Nr. 05/2015 die Einführung neuer Wartungslizenzen (B2L und L) für den Bereich der allgemeinen Luftfahrt angekündigt.
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Abgrenzung zwischen gewerblicher Beförderung und Selbstkostenflügen
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012, die die unionsrechtlichen Durchführungsbestimmungen für den Flugbetrieb festlegt, bezeichnet als „Gewerblichen Luftverkehrsbetrieb“ den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen.
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Austro Control bei Österreichs größter Flugsport-Fachmesse „Air Expo“
Am 12. und 13. September ging die diesjährige AIR EXPO ZELL über die Bühne, eine Luftfahrtmesse, die ihren Schwerpunkt in der Ultralight-Szene sieht, jedoch mittlerweile einen breiten Bereich der General Aviation abdeckt.
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Luftfahrzeuge gemäß Annex II – Überblick
Luftfahrzeuge gemäß „Annex II“ stellt einen Überbegriff für Historische Luftfahrzeuge, Amateurbau-Luftfahrzeuge, für Forschungs- oder Versuchszwecke gebaute Luftfahrzeuge sowie Luftfahrzeuge unterhalb von festgelegten Gewichtsgrenzen (Ultraleichtflugzeuge) dar.
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Der LTH 53B regelt den Austausch der Bordpapiere gem. EU Verordnung. | ||||
Der LTH 70 regelt die Lufttüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle mit einer Flugmasse über 25 kg bis 150 kg. | ||||
Die BTA A-003 wurde geändert. | ||||
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