Sehr geehrte PilotInnen, sehr geehrte Luftfahrtinteressierte!

Die Unternehmenszentrale der Austro Control zieht um, weshalb Sie die wichtigsten Informationen dazu (Parteienverkehrszeiten, telefonische Erreichbarkeit,...) in der Oktober Ausgabe von Austro Control News finden. Des weiteren werden Sie unter anderem über Annex II Luftfahrzeuge, die Übergangsbestimmungen für Kunst- und Schleppflugausbildungen und die geplante Einführung neuer Wartungslizenzen informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Austro Control
 
Termine und Veranstaltungen
Wussten Sie schon?
Übersiedlung Austro Control Unternehmenszentrale - die wichtigsten Informationen
In den kommenden Wochen übersiedelt die Austro Control Unternehmenszentrale temporär in den IZD Tower in 1220 Wien. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.
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Austro Control entwickelt innovative Anflugverfahren
Mit neuen Anflugverfahren, sogenannten LPV-Verfahren (Localizer Performance with Vertical Guidance), entsteht eine kostengünstige Alternative zu ILS-Systemen. Austro Control ist bei der Entwicklung dieser Verfahren Vorreiter in Europa.
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Übergangsbestimmungen für Kunst- und Schleppflugausbildungen – Kunstflug NEU
Mit Einführung der „Aircrew Regulation“ ist die Erlangung der Berechtigungen „Kunstflug“ sowie „Schleppflug“ erstmals einheitlich auf europäischer Ebene geregelt. Die Opt-out Bestimmungen lassen es zu, dass bis zum 8.4.2018 diese Berechtigungen noch gemäß nationalen Bestimmungen geschult und erworben werden können.
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B2L und L Wartungslizenzen
Seitens EASA wurde im Rahmen der Veröffentlichung der Opinion Nr. 05/2015 die Einführung neuer Wartungslizenzen (B2L und L) für den Bereich der allgemeinen Luftfahrt angekündigt.
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Abgrenzung zwischen gewerblicher Beförderung und Selbstkostenflügen
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012, die die unionsrechtlichen Durchführungsbestimmungen für den Flugbetrieb festlegt, bezeichnet als „Gewerblichen Luftverkehrsbetrieb“ den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen.
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Austro Control bei Österreichs größter Flugsport-Fachmesse „Air Expo“
Am 12. und 13. September ging die diesjährige AIR EXPO ZELL über die Bühne, eine Luftfahrtmesse, die ihren Schwerpunkt in der Ultralight-Szene sieht, jedoch mittlerweile einen breiten Bereich der General Aviation abdeckt.
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Luftfahrzeuge gemäß Annex II – Überblick
Luftfahrzeuge gemäß „Annex II“ stellt einen Überbegriff für Historische Luftfahrzeuge, Amateurbau-Luftfahrzeuge, für Forschungs- oder Versuchszwecke gebaute Luftfahrzeuge sowie Luftfahrzeuge unterhalb von festgelegten Gewichtsgrenzen (Ultraleichtflugzeuge) dar.
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Examiner Refresher Standardisierungslehrgang 2016
Die Termine und die Details zu den Examiner Refresher Standardisierungslehrgängen 2016 entnehmen Sie bitte dieser Einladung.
Examiner Initial Standardisierungslehrgang 2016
Termine und Details zu den Examiner Initial Standardisierungslehrgängen 2016 entnehmen Sie bitte dieser Einladung.
Senior Examiner Standardisierungslehrgang 2016
Den Termin und die Details zum Senior Examiner Standardisierungslehrgang 2016 entnehmen Sie bitte dieser Einladung.
General Aviation Roadshow
Verpassen Sie nicht die nächsten Termine der General Aviation Roadshow Informationsveranstaltungsreihe!
LOLW, 16.10.2015, 14:00 - 18:00 Uhr
LOKF, 23.10.2015, 14:00 - 18:00 Uhr
LOAG, 30.10.2015, 14:00 - 18:00 Uhr
LOGW, 06.11.2015, 14:00 - 18:00 Uhr
LOWI, 13.11.2015, 14:00 - 18:00 Uhr
Anmeldung erforderlich. Hier gelangen Sie zu den Details!
Der LTH 53B regelt den Austausch der Bordpapiere gem. EU Verordnung.
Der LTH 70 regelt die Lufttüchtigkeitsanforderungen für Flugmodelle mit einer Flugmasse über 25 kg bis 150 kg.
Die BTA A-003 wurde geändert.
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an customer.relations@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt
mit beschränkter Haftung
Schnirchgasse 17
1030 Wien
www.austrocontrol.at


Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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