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Aircrew Regulation |
Sehr geehrte PilotInnen, sehr geehrte Luftfahrtinteressierte!
Am 08.04.2013 beginnt die Umsetzung der neuen Rechtvorschriften der Aircrew Regulation (VO (EU) 1178/2011 und VO (EU) 290/2012).
Aus diesem Anlass wollen wir Sie im Zuge dieses Newsletters über die aktuell wichtigsten Änderungen informieren.
Die Aircrew Regulation mit allen Anhängen finden Sie auf der EASA-Homepage unter http://easa.europa.eu/regulations/regulations-structure.php.
Mit freundlichen Grüßen
Austro Control
Austausch der JAR-Lizenzen durch PART FCL-Lizenzen |
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Gemäß der neuen Aircrew Regulation - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - Artikel 4 (1) iVm Verordnung (EU) Nr. 290/2012 - gelten nach JAR-FCL ausgestellte Lizenzen, die ein Mitgliedstaat vor dem 8.4.2013 erteilt oder anerkannt hat, als gemäß dieser Verordnung ausgestellt.
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Lizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber (Nicht JAR-FCL Lizenzen) |
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Alle Nicht-JAR-FCL Lizenzen (nationale Lizenzen, die noch nicht auf JAR-FCL umgestellt wurden) können nach Vorliegen der in der „Aircrew Regulation“ vorgeschriebenen Bedingungen in EU-Lizenzen umgewandelt werden.
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Gültigkeit von Anerkennungen ausländischer Scheine |
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Austro Control möchte nochmals auf die am 1. August 2012 seitens des Gesetzgebers erfolgte Änderung der ZLPV hinweisen: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit von Anerkennungen ausländischer Scheine, welche von der Behörde ohne Befristung erteilt wurden, mit 01.04.2013 endeten. |
Leitfaden für Ausbildungsorganisationen |
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Wie bereits in einer früheren Ausgabe der ACG News vorweg angekündigt hat Austro Control einen Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ZPH) für alle Flight Training Organisations (FTOs), Type Rating Training Organisations (TRTOs) und Registered Facilities (RFs) erstellt, der Ihnen bei der Umstellung auf die neuen Anforderungen und Bestimmungen des Part-ORA und Part-FCL behilflich sein soll.
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Anwendung von Acceptable Means of Compliance |
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Am 04.04.2013 wurde ein Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ZPH) veröffentlicht, der die Anwedung von Acceptable Means of Compliance (Nachweisverfahren gemäß ARA-GEN.120 (A)) sowie die Möglichkeit der Entwicklung von Alternativen Means of Compliance (alternative Nachweisverfahren gemäß ARA.GEN:120 (b)) zu den VO (EU) Nr. 1178/2011 und VO (EU) Nr. 290/2012 regelt.
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Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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